Glossar

Freistellung

Die (vollständige oder teilweise) Freistellung eines Arbeitnehmers von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortführung der vollen Entgeltzahlungen wird von vielen Unternehmen als geeignetes Mittel zur kurzfristigen Personalsteuerung angesehen und angewandt. Aber erst durch die Bestimmungen des Flexi-Gesetzes besteht die Möglichkeit, Teile des (Brutto-)Arbeitsentgelts im Rahmen einer Entgeltumwandlung oder anstelle eines zusätzlichen Entgelts so in Flexikonten, Wertguthaben bzw. Zeitwertkonten anzusammeln, dass bis zur Entnahme als Vergütungsausgleich in Zeiten der Freistellung weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind; diese Abgaben fallen erst bei der Entnahme an. Mit dieser steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigten Finanzierung einer Freistellungsphase können gleichgerichtete Zielvorstellungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfüllt werden ("Win-Win-Situation"): Für den Arbeitnehmer können Teile seines Bruttolohns verzinslich angesammelt werden; für ihn und den Arbeitgeber wird eine Freistellung in den rentennahen Jahren wesentlich erleichtert.

 

 

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