Glossar

Aufgeschobene Vergütung

Aufgeschobene Vergütung liegt dann vor, wenn ein in einem Geschäftsjahr bereits verdienter Teil des Arbeitslohns (Monatsgehalt, Zulage, Tantieme, Bonus, Mehrarbeitszeitvergütung usw.) erst in späteren Geschäftsjahren an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird.

Falls die einer aufgeschobenen Vergütung zugrunde liegende arbeitsvertragliche Vereinbarung bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können die Lohnsteuer und - bei geeigneter Gestaltung - die Sozialabgaben voll oder teilweise auf die Auszahlungsphase verlagert werden. Hierfür kommen insbesondere die Wertguthaben bzw. Flexikonten-Guthaben nach dem Flexi-Gesetz und bestimmte Formen der betrieblichen Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz in Betracht.

 

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