Glossar

Gehaltsumwandlung (auch Entgeltumwandlung genannt)

Freiwillige Umwandlung von Gehaltsbestandteilen eines Arbeitnehmers in Beiträge für die Zukunftsvorsorge mit Hilfe des Arbeitgebers. Solche Beiträge werden auch Entgelt- oder Gehaltsverzicht genannt, obwohl dies irreführend ist, weil nicht auf Gehalt verzichtet, sondern dieses einem anderen Verwendungszweck zugeführt wird. Die Gehaltsumwandlung erfolgt auf Bruttobasis, das heißt es werden auf den Zukunftsvorsorgebetrag weder Lohnsteuer noch SV-Beiträge erhoben. Erst bei Verwendung - Zufluss beim Arbeitnehmer - erfolgt die Belastung mit staatlichen Abgaben.

Entgeltumwandlung gibt es im Rahmen bestimmter Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und bei Flexikonten. Bei der bAV sind bestimmten Betragshöchstgrenzen zu beachten, bei Flexikonten gibt es solche nicht.

Zurück