Die Rente mit 67 ist in aller Munde und wird als politischer Zankapfel noch länger im Gespräch bleiben. Während viele Arbeitnehmer die Notwendigkeit eines späteren Renteneintritts aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung erkennen, wollen die wenigsten selbst bis 65 oder länger arbeiten.

Unabhängig davon wissen HR-Manager, dass nur die wenigsten Arbeitnehmer bis zum Rentenalter Höchstleistungen erbringen können. Diese Widersprüche lassen sich nur mit einem rechtzeitigen Aufbau von Guthaben im Rahmen von Modellen der aufgeschobenen Vergütung, zum Beispiel mit einem Flexikonto, auflösen:

  • Schon mit dem Einbringen von gut 10 % des Bruttoeinkommens in ein Flexikonto kann sich ein Endvierziger mehrere Jahre Vorruhestand ermöglichen.
  • Ein junger Mitarbeiter müsste dafür nur auf wenige Prozentpunkte seines heutigen Bruttoeinkommens verzichten.

Das Flexikonten-Modell.

Das Flexikonten-Modell nach den Vorgaben des Flexi-II-Gesetzes wird im Allgemeinen für nicht leitende Mitarbeiter verwendet, um Teile der Bezüge lohnsteuer- und sozialabgabenfrei anzusparen. Die Versteuerung und die Zahlung der SV-Beiträge im Flexikonten-Modell erfolgt dabei erst bei Verfügung über das Guthaben.